Künstlersozialversicherung für Webdesigner?

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NaN

Künstlersozialversicherung für Webdesigner?

Post by NaN »

Hallo Forum.

Mal eine Frage für Erfahrene auf dem Gebiet der Selbstständigkeit deren Antwort ich in den Weiten des Web nicht zu finden in der Lage bin.

Man stelle sich folgende Szene vor:

Eine Student versucht ein wenig Geld fürs Studium zu verdienen. Er beschließt sein Glück im Webdesign. Soll ja leicht verdientes Geld sein, sofern man sich damit auskennt. Damit das Ganze natürlich auch alles mit rechten Dingen zugeht und nicht nach Schwarzarbeit oder Ähnlichem aussieht, meldet er beim Gewerbeamt eben ein Gewerbe an. Als, sagen wir... Mediengestalter. Somit dürfte das Problem des Geldverdienens auch von Seiten des Finanzamtes geklärt sein. Er entschließt sich für die Kleinunternehmer Regelung nach der keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Nun kommt es zu einem Auftrag. Der Einzige bislang. Und als Nächstes kommt da noch die Diplomarbeit auf ihn zu. Es wird wohl vorerst bei diesem einen Auftrag bleiben.

Laut Gesetz fällt man als Webdesigner unter Künstlersozialversicherungszeugs. Laut dem Text auf der Internetseite der Sozialversicherung kann man auch als Student diese Sozialversicherung in Anspruch nehmen.

Jetzt zu meiner Frage. Ist dieser Student zu irgendeiner Form von Sozialversicherung verpflichtet?
Ich blick da nämlich grad nicht durch. Will da aber auch nichts falsch machen.
Das komische ist, dass selbst die Anwaltskanzlei für die ich gerade eine Seite erstellt habe, mir darauf keine konkrete Antwort geben kann.

Hat jemand von Euch damit schon Erfahrung gemacht?
cyberman

Re: Künstlersozialversicherung für Webdesigner?

Post by cyberman »

Hatte hier schon mal etwas dazu geschrieben

http://forum.cmsmadesimple.org/index.ph ... 145.0.html

Schau dir mal § 1 Nr. 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes an

"die künstlerische ... Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt"

Da du nur eine HP gemacht hast, würde ich sagen, dass du die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt hast :). Und demzufolge nicht beitragspflichtig bist.
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