Künstlersozialversicherung
Posted: Sun Jul 01, 2007 11:29 am
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Wie zu lesen ist also nix neues, lediglich eine Änderung der Prüfzuständigkeit.Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt künftig die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern. Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse wahrgenommen.
Grundlage für die Aufgabenerweiterung der Deutschen Rentenversicherung sind Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz. Deren Ziel ist eine möglichst vollständige Erfassung und Überprüfung aller abgabepflichtigen Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung. Durch die Neuregelung soll eine höhere Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Sie ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die rund 3.600 Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung prüfen bereits heute die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber. Diese Prüfung erfolgt in einem vierjährigen Turnus. Die Deutsche Rentenversicherung prüft nun zusätzlich, ob und in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Die Deutsche Rentenversicherung wird neben der Betriebsprüfung vor Ort Arbeitgeber ab Mitte des Jahres in einer Anschreibeaktion auf die Anmelde- und Beitragspflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ansprechen.
Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei Ausgleichsvereinigungen. Sie behält auch ihre Funktion als Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe. Sämtliche Zahlungen sind daher weiterhin ausschließlich an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 5,1 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz finden Sie im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de und unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Schau spaßeshalber mal unter http://www.go-limited.de/ - da bekommst du eine Ltd. für 260 EUR. Für die Laien - eine Ltd. ist eine englische GmbH und damit einer justistischen Person des privaten Rechts gleichzusetzenNicht zur Bemessungsgrundlage gehören nur Zahlungen, die nicht an selbständige Künstler/Publizisten, sondern an juristische Personen des privaten Rechts geleistet werden.
Das sollte man sich überlegen, aber vorher einen Fachmann fragen.Ltd. für 260 EUR
Go ahead hat 30.000 (!) Firmen-/Ltd.-Gründungen begleitet - welcher Unternehmensberater kann das schon von sich behaupten?wuschel wrote:Das sollte man sich überlegen, aber vorher einen Fachmann fragen.Ltd. für 260 EUR
Genau, man muss es seinen Kunden nur so verklickern. Da soll mir doch der Kunde das Geld lieber für eine Schulung geben, als dass er noch im Nachhinein irgend einen Cent an eine geldgierige Behörde abdrücken mussAber - die Sache ist ja wohl die, das die Auftraggeber löhnen müssen und da ist das Argument für eine CMS ja richtig gut.