Hatte vorher noch nie etwas davon gehört:
http://forum.powercms.org/index.php/top ... 8.html#new
Künstlersozialversicherung
Re: Künstlersozialversicherung
Der Link wäre besser gewesen
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... 843_BP.php
da sachgerechter
. Hier die vollständige Pressemeldung:
Zum einen ist das ja nun für Unternehmen, die ein CMS einsetzen (und die werden immer mehr), nicht direkt ein Thema, da es ja gerade darauf abzielt, dass die Unternehmen Ihre Webseiten selbst ändern und ergänzen können.
Zum anderen ist die Frage, wann der Status "regelmäßig" erreicht ist - täglich, wöchentlich, monatlich? Also wieder eine typisch deutsche Gummi-Formulierung.
Zum dritten dürften dann nur die Entgelte von der Abgabe erfasst sein, die eine echte webdesignerische / künstlerische Leistung beinhalten - und mal ehrlich, welches Unternehmen ändert monatlich den "künstlerischen" Wert seiner Webseite? Blödsinn - würde ja seiner eigenen CI schaden ...
Und zuletzt ist die Frage, wie man das Entgelt konkret bemessen will. Theoretisch müsste ich dann auf meiner Rechnung getrennt nach Design-, Programmier- und reiner Content-Pflege aufschlüsseln. Als Freiberuflicher bin ich jedoch hinsichtlich meiner Rechnungslegung vollkommen frei, solange die Pflichtangaben auf der Rechnung stehen.
Mein Urteil - nix außer heißer Luft, Selbstbefriedigung der KSK, Kosten für die Beitragszahler, Raum für unzählige Gerichtsverfahren und eine weitere Variante, das mediale Sommerloch zu füllen, den Wasserkopf der DRV zu beschäftigen und die Unternehmen heimlich zu schröpfen (nachdem jeder gewerblich genutzte Computer GEZ-pflichtig geworden ist).
Mein Vorschlag - 40 % Mehrwertsteuer für alle (privat und Unternehmen), im Gegenzug fällt aber jede andere Steuer (Mineralöbsteuer, KFZ-Steuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, blabla), SV-Beitrag etc. weg. Wie der Staat dann das Geld verteilt, kann er selbst entscheiden - der Effekt: die ganzen Wasserköpfe (Finanzämter, Sozialversicherung) können weg und für alle Beteiligten wird es billiger
.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... 843_BP.php
da sachgerechter

Wie zu lesen ist also nix neues, lediglich eine Änderung der Prüfzuständigkeit.Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt künftig die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern. Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse wahrgenommen.
Grundlage für die Aufgabenerweiterung der Deutschen Rentenversicherung sind Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz. Deren Ziel ist eine möglichst vollständige Erfassung und Überprüfung aller abgabepflichtigen Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung. Durch die Neuregelung soll eine höhere Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Sie ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die rund 3.600 Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung prüfen bereits heute die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber. Diese Prüfung erfolgt in einem vierjährigen Turnus. Die Deutsche Rentenversicherung prüft nun zusätzlich, ob und in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Die Deutsche Rentenversicherung wird neben der Betriebsprüfung vor Ort Arbeitgeber ab Mitte des Jahres in einer Anschreibeaktion auf die Anmelde- und Beitragspflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ansprechen.
Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei Ausgleichsvereinigungen. Sie behält auch ihre Funktion als Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe. Sämtliche Zahlungen sind daher weiterhin ausschließlich an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 5,1 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz finden Sie im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de und unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Zum einen ist das ja nun für Unternehmen, die ein CMS einsetzen (und die werden immer mehr), nicht direkt ein Thema, da es ja gerade darauf abzielt, dass die Unternehmen Ihre Webseiten selbst ändern und ergänzen können.
Zum anderen ist die Frage, wann der Status "regelmäßig" erreicht ist - täglich, wöchentlich, monatlich? Also wieder eine typisch deutsche Gummi-Formulierung.
Zum dritten dürften dann nur die Entgelte von der Abgabe erfasst sein, die eine echte webdesignerische / künstlerische Leistung beinhalten - und mal ehrlich, welches Unternehmen ändert monatlich den "künstlerischen" Wert seiner Webseite? Blödsinn - würde ja seiner eigenen CI schaden ...
Und zuletzt ist die Frage, wie man das Entgelt konkret bemessen will. Theoretisch müsste ich dann auf meiner Rechnung getrennt nach Design-, Programmier- und reiner Content-Pflege aufschlüsseln. Als Freiberuflicher bin ich jedoch hinsichtlich meiner Rechnungslegung vollkommen frei, solange die Pflichtangaben auf der Rechnung stehen.
Mein Urteil - nix außer heißer Luft, Selbstbefriedigung der KSK, Kosten für die Beitragszahler, Raum für unzählige Gerichtsverfahren und eine weitere Variante, das mediale Sommerloch zu füllen, den Wasserkopf der DRV zu beschäftigen und die Unternehmen heimlich zu schröpfen (nachdem jeder gewerblich genutzte Computer GEZ-pflichtig geworden ist).
Mein Vorschlag - 40 % Mehrwertsteuer für alle (privat und Unternehmen), im Gegenzug fällt aber jede andere Steuer (Mineralöbsteuer, KFZ-Steuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, blabla), SV-Beitrag etc. weg. Wie der Staat dann das Geld verteilt, kann er selbst entscheiden - der Effekt: die ganzen Wasserköpfe (Finanzämter, Sozialversicherung) können weg und für alle Beteiligten wird es billiger



Last edited by cyberman on Sun Jul 01, 2007 12:27 pm, edited 1 time in total.
Re: Künstlersozialversicherung
Na so ganz entspricht deine Auffassung nicht der des BSG und der der Versicherung selbst.
Wenn ich das
http://www.adthink.de/download/pdf/ksk_ ... nehmen.pdf
richtig verstanden habe, gibt es keine faulen Ausreden mehr und von heißer Luft kann man reden, wenn sie dich trifft, weil man sich nicht kümmert.
Bei unserer Sache wird bei Durchsicht weiterer Dokumente schlicht vom Rechnungsbetrag X ausgegangen - aufbröseln ist nicht.
Wenn ich das
http://www.adthink.de/download/pdf/ksk_ ... nehmen.pdf
richtig verstanden habe, gibt es keine faulen Ausreden mehr und von heißer Luft kann man reden, wenn sie dich trifft, weil man sich nicht kümmert.
Bei unserer Sache wird bei Durchsicht weiterer Dokumente schlicht vom Rechnungsbetrag X ausgegangen - aufbröseln ist nicht.
Re: Künstlersozialversicherung
In meinem zweiten Beruf hab ich sehr viel mit Sozialversicherung zu tun. Was die Meinung der Versicherung ist, interessiert mich von daher nicht, da ich selbst zu gut weiß, wie derartige Meinungen zustande kommen und wie schnell diese Meinung von Gerichten kassiert werden kann.
Aus dem BSG-Urteil ist lediglich ein Satz zitiert - wie gesagt, ich weiß selber, wie man Urteile derart auslegt, dass sie günstig für einen klingen. So lange ich nicht das komplette Urteil gelesen habe, glaube ich gar nix.
Und wenn es wirklich so dramatisch sein sollte - vielen Dank für den Hinweis, auf meiner Rechung steht künftig nur noch "Programmierleistungen gemäß Vereinbarung" - schon um meine Kunden zu schützen.
Und wenn du deinen zweiten Link genau gelesen hättest, wäre dir unter Ziffer 5 schon die Lücke aufgefallen
.
Aus dem BSG-Urteil ist lediglich ein Satz zitiert - wie gesagt, ich weiß selber, wie man Urteile derart auslegt, dass sie günstig für einen klingen. So lange ich nicht das komplette Urteil gelesen habe, glaube ich gar nix.
Und wenn es wirklich so dramatisch sein sollte - vielen Dank für den Hinweis, auf meiner Rechung steht künftig nur noch "Programmierleistungen gemäß Vereinbarung" - schon um meine Kunden zu schützen.
Und wenn du deinen zweiten Link genau gelesen hättest, wäre dir unter Ziffer 5 schon die Lücke aufgefallen
Schau spaßeshalber mal unter http://www.go-limited.de/ - da bekommst du eine Ltd. für 260 EUR. Für die Laien - eine Ltd. ist eine englische GmbH und damit einer justistischen Person des privaten Rechts gleichzusetzenNicht zur Bemessungsgrundlage gehören nur Zahlungen, die nicht an selbständige Künstler/Publizisten, sondern an juristische Personen des privaten Rechts geleistet werden.

Re: Künstlersozialversicherung
Das sollte man sich überlegen, aber vorher einen Fachmann fragen.Ltd. für 260 EUR
Aber - die Sache ist ja wohl die, das die Auftraggeber löhnen müssen und da ist das Argument für eine CMS ja richtig gut.
Re: Künstlersozialversicherung
Go ahead hat 30.000 (!) Firmen-/Ltd.-Gründungen begleitet - welcher Unternehmensberater kann das schon von sich behaupten?wuschel wrote:Das sollte man sich überlegen, aber vorher einen Fachmann fragen.Ltd. für 260 EUR
Wenn, dann sind die die Fachleute

Genau, man muss es seinen Kunden nur so verklickern. Da soll mir doch der Kunde das Geld lieber für eine Schulung geben, als dass er noch im Nachhinein irgend einen Cent an eine geldgierige Behörde abdrücken mussAber - die Sache ist ja wohl die, das die Auftraggeber löhnen müssen und da ist das Argument für eine CMS ja richtig gut.
